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Unsere Leistungen

Entrümpelung nach Todesfall für Augsburg

Entruempeln von Leichenwohnungen Adamer Aufloesungen

Räumung von Leichenwohnungen

Sie müssen eine Wohnung räumen lassen, in der ein Mensch verstorben ist?

Die Räumung der Wohnung eines Verstorbenen ist für Hinterbliebene eine Herausforderung – körperlich wie mental. Lag der Körper des Verstorbenen längere Zeit dort, ist der Profi gefragt: Bedingt durch den Verwesungsprozess sind oftmals Mobiliar und Teppiche so stark angegriffen, dass sie fachmännisch entsorgt werden müssen. Wir kümmern uns um eine diskrete Entrümpelung sowie eine hygienische Reinigung von Wohnungen nach einem Todesfall in den Räumen.

Unser Service bei der Räumung von Leichenwohnungen

FACHGERECHT

professionelle Entsorgungsservices und hygienische Reinigung der Räumlichkeiten.

DISKRET

geräuschminimierende, diskrete Auftrags­abwicklung mit neutralen Fahrzeugen.

GEWISSENHAFT

aufgefundene Wertgegenstände werden dem Besitzer zuverlässig übergeben.

Sie benötigen Unterstützung bei der Entrümpelung einer Wohnung nach einem Todesfall in Augsburg und Umgebung?

Sie wünschen mehr Informationen zum Leistungsangebot von ADAMER AUFLÖSUNGEN? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Benötigte Informationen zur Räumung von Leichenwohnungen

Das muss unser Team vor der Entrümpelung der Wohnung eines Verstorbenen wissen

  • Wo befindet sich die zu räumende Wohnung?
  • Wie stark ist die Immobilie verunreinigt?
  • Wie groß ist die zu entrümpelnde Wohnung?
  • Soll professionell gereinigt und desinfiziert werden?

Ablauf einer Leichenwohnungs­entrümpe­lung und -reinigung

Kontaktaufnahme

Teilen Sie uns ganz unverbindlich Ihr Anliegen mit.

Besichtigungstermin

Wir verschaffen uns kostenfrei und diskret einen Überblick.

Angebot

Wir listen die Kosten für Räu­mung und Säube­rung fair und transparent auf.

Räumung

Wir entrümpeln die Leichen­wohnung und hinterlassen sie hygienisch sauber.

FAQ

Häufig gestellte Fragen bei Wohnungsauflösungen im Todesfall

Wer muss die Wohnungsauflösung bezahlen?

Die Kosten für eine Wohnungsauflösung im Todesfall können unterschiedlich geregelt sein und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Darunter fallen die Nachlässe des Verstorbenen, die vorhandenen Vermögenswerte und finanziellen Vereinbarungen. Ein paar mögliche Szenarien:

Erben zahlen: Wenn der Verstorbene in seinem Testament oder in einer anderen rechtsgültigen Vereinbarung festgelegt hat, dass die Kosten für die Wohnungsauflösung aus seinem Vermögen bezahlt werden sollen, dann tragen die Erben oder die Person, die die Nachlassverwaltung übernimmt, die Kosten.

Nachlassvermögen: Wenn der Nachlass des Verstorbenen ausreichend Vermögenswerte enthält, um die Kosten der Wohnungsauflösung zu decken, werden die Kosten in der Regel aus dem Nachlassvermögen bezahlt werden.

Erben zahlen anteilig: Manchmal kann es vorkommen, dass die Erben die Kosten für die Wohnungsauflösung anteilig tragen, insbesondere wenn sie verschiedene Vermögenswerte aus dem Nachlass erhalten.

Versicherung: Wenn der Verstorbene eine Versicherungspolice hatte, die die Kosten für die Wohnungsauflösung abgedeckt hat, können die Kosten von der Versicherung übernommen werden.

Sozialamt: In Fällen, in denen der Verstorbene keine ausreichenden finanziellen Mittel hinterlassen hat und die Erben nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen, kann das örtliche Sozialamt die Wohnungsauflösungskosten übernehmen, wenn dies als notwendig erachtet wird.

Wie schnell muss eine Wohnung nach Tod ausgeräumt werden?

Je nach rechtlichen Anforderungen, Vereinbarungen der Erben und individuellen Umständen muss eine Leichenwohnung zu einem gewissen Zeitpunkt ausgeräumt sein. Hier sind einige wichtige Überlegungen:

Rechtliche Anforderungen: In Deutschland gibt es keine gesetzliche Frist, in der eine Wohnung nach dem Tod einer Person geräumt werden muss. Rechtliche Verpflichtungen, wie die Abwicklung des Nachlasses und die Einhaltung eventueller Mietverträge, müssen allerdings beachtet werden.

Mietvertrag: Wenn die verstorbene Person selbst Mieter der Wohnung war, soll der Vermieter darüber informiert werden. Der Mietvertrag läuft nämlich nach dem Tod des Mieters weiter und die Erben oder der Nachlassverwalter müssen selbst die erforderlichen Schritte unternehmen, um den Mietvertrag ordnungsgemäß zu beenden und die Wohnung zu räumen.

Nachlassabwicklung: Die Erben oder der vom Gericht bestellte Nachlassverwalter sind in der Regel dafür verantwortlich, den Nachlass des Verstorbenen abzuwickeln, einschließlich der Räumung der Wohnung. Die Zeit, die für diesen Prozess benötigt wird, kann dabei variieren. Dies ist abhängig von der Komplexität des Nachlasses und anderen Umständen.

Vereinbarungen der Erben: Die Erben können sich untereinander oder mit dem Nachlassverwalter auf einen Zeitrahmen für die Räumung der Wohnung einigen. Dies kann je nach den individuellen Umständen schnell oder weniger schnell erfolgen.

Vermietervereinbarungen: In einigen Fällen kann es zwischen den Erben und dem Vermieter Vereinbarungen darüber geben, wie schnell die Wohnung geräumt werden muss.

Sie müssen eine Wohnung nach einem Todesfall entrümpeln lassen?

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